Am 28. November trat eine Verordnung des Ministerrates in Kraft, die das Tragen von Masken für Arbeitnehmer, die die Strafe nicht anwenden, verbindlich machte. Darüber hinaus wurde das Abdecken von Mund und Nase auch an Stellen angewendet, an denen es zuvor möglich war, mit einem exponierten Gesicht zu bleiben, z. B. in der Küche oder in anderen sozialen Räumen. Die Bestimmung stieß auf heftige Resonanz und wurde schließlich zurückgezogen, so dass die Arbeitgeber Mund und Nase bedecken mussten. Ist es richtig?